Die Freiheit, die Christus für die Gläubigen unter dem Evangelium erworben hat, besteht in ihrer Befreiung von der Schuld der Sünde, dem verdammenden Zorn Gottes und dem Fluch des Sittengesetzes; in ihrer Errettung aus dieser gegenwärtigen bösen Welt, der Knechtschaft Satans und der Herrschaft der Sünde; von dem Übel der Heimsuchungen, dem Stachel des Todes, dem Sieg des Grabes und der ewigen Verdammnis; wie auch in ihrem freien Zugang zu Gott und ihrem Gehorsam ihm gegenüber, nicht aus knechtischer Furcht, sondern aus kindlicher Liebe und willigem Gemüt. All dies war auch den Gläubigen unter dem Gesetz gemein; aber unter dem Neuen Bund ist die Freiheit der Christen noch erweitert: in ihrer Befreiung vom Joch des Zeremonialgesetzes, dem die jüdische Kirche unterworfen war; in grösserer Freudigkeit des Zugangs zum Thron der Gnade; und in reicheren Mitteilungen des freien Geistes Gottes, als die Gläubigen unter dem Gesetz gewöhnlich empfingen.— Westminster Bekenntnis, Kapitel 20, Abschnitt 1
Andacht 102 von 171
Das Wesen der christlichen Freiheit: Freiheit vom Fluch des Gesetzes
Ch.20: Of Christian Liberty and Liberty of Conscience — Abschnitt 1 • 2026-08-07 • 36 min