Andacht 103 von 171

Freiheit und Gesetz: Kein Freibrief zur Sünde

Ch.20: Of Christian Liberty and Liberty of Conscience — Abschnitt 2 • 2026-08-08 • 34 min
Gott allein ist Herr des Gewissens und hat es frei gemacht von Lehren und Geboten der Menschen, die seinem Wort in irgendeiner Hinsicht widersprechen oder es in Fragen des Glaubens oder der Anbetung Gottes überschreiten. Darum ist es Verrat an der wahren Gewissensfreiheit, solche Lehren zu glauben oder solchen Geboten um des Gewissens willen zu gehorchen; und die Forderung nach einem ungeprüften Glauben und einem unbedingten, blinden Gehorsam zerstört die Gewissensfreiheit und ebenso die Vernunft.
Westminster Bekenntnis, Kapitel 20, Abschnitt 2

Einleitung

Es gibt eine Freiheit, die lauter und öffentlich verhandelt wird. Parlamente erlassen Gesetze über sie, Heere ziehen für sie in die Schlacht, und Geschichtsbücher messen den Fortschritt der Völker an ihrem Wachstum. Es gibt aber auch eine Freiheit, die in einer Tiefe liegt, in die keine Verfassung hinabreicht. Kein Parlament kann sie gewähren und kein Tyrann sie rauben. Sie wohnt in jenem innersten Raum der menschlichen Person, den die Schrift das Gewissen nennt: der Ort, an dem der Mensch mit seinem Gott allein ist, an dem kein anderer Mensch Zutritt hat und kein irdischer Richter ein Urteil fällen darf. Von dieser Freiheit redet der zweite Abschnitt des zwanzigsten Kapitels, und er tut es mit einer Entschiedenheit, die alle Verhältnisse umkehrt. Nicht der Mensch bestimmt, was sein Gewissen binden darf. Gott bestimmt es. Und er, der das Gewissen geschaffen hat und allein seine Tiefen kennt, hat es von allen menschlichen Satzungen freigesprochen, die seinem Wort widersprechen oder über es hinausgehen. Die Frage, um die es hier geht, ist nicht harmlos. Dass Gott allein Herr des Gewissens sei, war einer der Sätze, für die Menschen auf dem Scheiterhaufen brannten. Die englischen Puritaner, aus deren Mitte die Westminster-Väter hervorgingen, hatten diese Wahrheit nicht im Hörsaal gelernt, sondern unter dem Druck des bischöflichen Kirchenregiments, das ihnen Zeremonien und Riten auferlegte, die sie mit ihrem vor der Schrift gebundenen Gewissen nicht vereinbaren konnten. Thomas Cartwright wurde von Cambridge vertrieben, weil er lehrte, die Kirche dürfe nichts vorschreiben, was die Schrift nicht gebiete. John Bunyan sass zwölf Jahre in Bedford im Gefängnis, nicht weil er ein Verbrechen begangen hätte, sondern weil er sein Gewissen nicht den menschlichen Vorschriften über den Predigtdienst unterwerfen wollte. Es steht viel auf dem Spiel, wenn eine Kirche vergisst, dass Gott allein der Herr des Gewissens ist, und es steht ebenso viel auf dem Spiel, wenn der einzelne Christ vergisst, dass sein Gewissen nur dem Wort Gottes unterworfen sein darf. Der vorangehende Abschnitt hat den ganzen Umfang der christlichen Freiheit entfaltet: Befreiung von Schuld, Zorn, Fluch, den finsteren Mächten, der Herrschaft der Sünde, dem Stachel des Todes. Das war der jubelnde Eingangsakkord. Nun hält die Synode inne und stellt eine präzisierende Frage, die den Unterschied ausmacht zwischen himmlischer Freiheit und menschlicher Anarchie: Wer darf dieses von Christus freigekaufte Gewissen binden? Die Antwort ist so kurz wie unerbittlich. Gott allein. Kein Papst, kein Konzil, keine Synode, kein Lehramt, keine fromme Tradition, kein charismatischer Führer, keine Mehrheitsmeinung der Gemeinde, kein inneres Licht, das sich neben die Schrift oder über sie stellen will. Das Gewissen des Christen ist eine Festung, in die nur der König selbst Einlass hat, und der König hat gesprochen.

Die biblischen Grundlagen

Die Schrift legt das Fundament dieses Satzes nicht in einem einzelnen Vers, sondern in einer durchgängigen Denkbewegung, die sich wie ein roter Faden vom Sinai bis zum himmlischen Jerusalem zieht. Das erste und letzte Argument ist immer die Souveränität Gottes, dem allein das Gericht zusteht und der allein das Gewissen zu richten befugt ist. Jakobus bringt diesen Grundsatz in eine Form, die jede richterliche Anmassung des Geschöpfes zerschneidet: »Es ist ein einziger Gesetzgeber und Richter, der die Macht hat, zu retten und zu verderben. Wer aber bist du, dass du den Nächsten richtest?« Das griechische Wort für Gesetzgeber, nomothetēs, erscheint im Neuen Testament nur hier, und es bezeichnet denjenigen, der das Gesetz in Kraft setzt, nicht der es nur auslegt oder anwendet. Jakobus sagt nicht: Es gibt viele Ausleger, die über das Gewissen des Nächsten befinden dürfen. Er sagt: Es gibt einen Gesetzgeber, und das ist Gott. Wer sich zum Richter über das Gewissen eines anderen aufwirft, sitzt auf einem Thron, der nicht seiner ist, und spricht ein Urteil, zu dem er keine Vollmacht besitzt. Das ist nicht ein Mangel an pastoraler Fürsorge oder brüderlicher Ermahnung, von der die Schrift an anderer Stelle reichlich redet. Es ist die Anerkennung, dass das letzte Gericht über die innersten Bewegungen des Herzens bei Gott liegt und bei ihm allein. Dieselbe Logik entfaltet der Apostel Paulus, als er sich in der Gemeinde von Rom mit einer ganz praktischen Gewissensfrage auseinandersetzt. Es ging um Speisen und heilige Tage, um scheinbar nebensächliche Dinge, die aber die Gewissen in entgegengesetzte Richtungen zerrten. Die einen meinten, man dürfe alles essen; die anderen banden ihr Gewissen an die alttestamentlichen Speisegebote. Die einen hielten bestimmte Tage höher als andere; die anderen sahen alle Tage als gleich an. Paulus hätte die Frage autoritär entscheiden können. Er war der Apostel. Er hätte sagen können: Die Starken haben recht, die Schwachen sollen schweigen. Stattdessen tut er etwas, was den unpastoralen Eiferer in jeder Generation vor den Kopf stossen muss. Er befiehlt beiden Seiten, einander nicht zu richten, und gründet diesen Befehl auf die Herrschaft Christi über jedes einzelne Gewissen: »Wer bist du, dass du einen fremden Knecht richtest? Er steht oder fällt seinem Herrn. Er wird aber stehen bleiben; denn der Herr kann ihn festhalten.« Das Wort »fremd« ist von entscheidendem Gewicht. Der andere Gläubige ist nicht dein Knecht. Er ist der Knecht Christi. Nicht dir ist er Rechenschaft schuldig, sondern seinem Herrn. Das Gewissen des Bruders ist kein Territorium, in das du einmarschieren darfst, so gewiss deine Sorge um ihn noch so aufrichtig sein mag. Es ist ein dem Herrn vorbehaltener Bereich, und der Herr bedarf keines Stellvertreters, der für ihn das Richteramt übernimmt. Diese Freiheit des Gewissens von menschlichen Satzungen hat Christus selbst in einer Auseinandersetzung mit den Pharisäern auf eine Weise verteidigt, die an Schärfe kaum zu überbieten ist. Die Pharisäer und Schriftgelehrten hatten ein ganzes System von menschlichen Überlieferungen über das geschriebene Wort Gottes gelegt, Vorschriften über das Händewaschen, über Speisen und Gefässe, die in der Thora keine Grundlage hatten, aber mit der Autorität der frommen Tradition das Gewissen banden. Jesus zitiert gegen sie den Propheten Jesaja: »Vergeblich dienen sie mir, weil sie lehren solche Lehren, die nichts sind als Menschengebote.« Das Wort »vergeblich«, griechisch matēn, meint: umsonst, ins Leere, ohne Wirkung. Der Gottesdienst, der auf Menschengeboten ruht, mag äusserlich noch so eifrig, noch so aufopfernd, noch so demütig erscheinen. Von Gott aus gesehen ist er leer. Er erreicht den Himmel nicht. Er ist ein Schattenboxen vor einem abgewandten Angesicht. Christus verwirft hier nicht nur die spezifischen Satzungen der Pharisäer, sondern das ganze Prinzip, das menschliche Gewissen durch menschliche Lehren zu binden, die Gottes Wort überschreiten. Das Gewissen soll an Gott gebunden sein und an nichts sonst. Der Kolosserbrief weitet diesen Grundsatz auf eine kosmische Dimension aus. Paulus ringt dort mit einer Irrlehre, die jüdische Satzungen mit heidnischer Philosophie vermischte und den Kolossern ein ganzes System von »Satzungen« auferlegte, griechisch dogmata, die das Gewissen knechteten. Seine Antwort ist von jener donnernden Logik durchdrungen, die den Kolosserbrief zu einem der grossen Freiheitsdokumente des Neuen Testaments macht: »Wenn ihr nun mit Christus gestorben seid den Weltelementen, was lasst ihr euch dann Satzungen auferlegen, als ob ihr noch in der Welt lebtet: Du sollst das nicht anfassen, du sollst das nicht kosten, du sollst das nicht berühren?« Alles hängt an der Wendung »mit Christus gestorben«. Der Glaubende ist durch die Taufe mit Christus begraben und mit ihm auferweckt worden. Er gehört nicht mehr dem Kosmos an, dessen Elementarmächte durch Satzungen und Verbote über die Gewissen herrschten. Er ist in einen neuen Herrschaftsbereich versetzt worden, in dem Christus allein das Gewissen regiert. Wer nach der Auferstehung mit Christus noch zu den Weltelementen zurückkriecht und sich deren Satzungen unterwirft, hat entweder nicht verstanden, was in der Taufe geschah, oder er handelt gegen das eigene Bekenntnis. Der freigekaufte Sklave, der sich freiwillig wieder unter das Joch begibt, beleidigt den Käufer mehr als der, der nie freigekauft wurde. Schliesslich trägt Paulus diesen Grundsatz in den ersten Korintherbrief hinein und verbindet ihn ausdrücklich mit dem Kaufpreis, den Christus gezahlt hat: »Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte.« Das Verb »erkauft«, ēgorasthēte, greift dieselbe Marktplatzsprache auf, die wir bereits aus Galater drei kennen. Christus hat die Seinen mit seinem eigenen Blut von der agora losgekauft. Nun argumentiert Paulus vom Preis her auf die Eigentumsverhältnisse: Wenn Christus so teuer für euch bezahlt hat, dann gehört ihr ihm. Ihr seid sein Eigentum. Und kein Mensch hat das Recht, ein Eigentum, das Christus erworben hat, für sich zu beanspruchen. Das Gewissen dem Urteil von Menschen zu unterwerfen, die in Glaubensfragen etwas fordern, was Gott nicht fordert, ist, als würde ein Sklave, den ein König freigekauft und zum Erben eingesetzt hat, aus dem Palast laufen und sich bei irgendeinem Bauern als Knecht verdingen. Es ist nicht nur undankbar; es ist ein Widerspruch gegen den Kauf selbst. Und wenn all diese Gründe noch nicht genügten, steht über dem Ganzen der Satz des Petrus vor dem Hohen Rat, der die gesamte biblische Lehre vom Gewissen in eine Entscheidungssituation hinein verdichtet, in der es kein Taktieren mehr gibt: »Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.« Kein erklärender Nebensatz mildert diese Aussage. Keine einschränkende Klausel lässt Raum für Ausnahmen. Wenn menschliche Autorität fordert, was Gott verbietet, oder verbietet, was Gott fordert, dann hat das Gewissen keine Wahl. Es gehorcht Gott und trägt die Konsequenzen. Das ist kein Aufruf zur Rebellion gegen rechtmässige Obrigkeit, die Paulus im dreizehnten Kapitel des Römerbriefes einschärft. Es ist die Anerkennung, dass es eine Grenze gibt, jenseits derer die Gehorsamspflicht gegen Menschen endet und die alleinige Herrschaft Gottes über das Gewissen beginnt. Die Apostel gingen ins Gefängnis für diesen Satz. Später gingen Tausende für ihn in den Tod.

Was die Westminster-Väter meinten

Die Väter der Westminster-Synode schrieben diesen Abschnitt mit dem klaren Bewusstsein, dass sie in der Kirche ihrer Zeit gegen zwei Fronten zugleich kämpften, die beide das Gewissen mit menschlichen Satzungen belasteten, aber aus entgegengesetzten Richtungen kamen. Die erste Front war die römische, und sie war den Reformatoren seit Luther wohlvertraut. Rom bestand darauf, dass die Kirche die von Gott bevollmächtigte Auslegerin der Schrift sei und dass ihre Entscheidungen in Glaubens- und Sittenfragen das Gewissen verbindlich verpflichteten. Der Gläubige schuldete der Kirche nicht nur äusseren Gehorsam, sondern innere Zustimmung. Er sollte glauben, was die Kirche zu glauben vorstellte, nicht weil er es selbst in der Schrift geprüft und als wahr erkannt hätte, sondern weil die Kirche es sagte. Genau das meinten die Väter mit den Wendungen »ungeprüfter Glaube« und »unbedingter, blinder Gehorsam«. Ein Glaube, der glaubt, weil eine menschliche Autorität es befiehlt, und nicht, weil Gottes Wort es lehrt, ist kein Glaube im biblischen Sinn. Er ist die Unterwerfung des Gewissens unter ein menschliches Joch, und er zerstört die Freiheit, die Christus erworben hat, und die Vernunft, die Gott dem Menschen gegeben hat, damit er sein Wort prüfe und verstehe. Die zweite Front war subtiler, aber nicht weniger gefährlich. Es war die Front der Enthusiasten, der Schwärmer und Sektierer, die sich auf ein unmittelbares inneres Licht beriefen, das sie neben oder über die Schrift stellten. In den Jahrzehnten vor der Synode hatten die radikalen Flügel der englischen Reformation, die Sucher, die Familisten und viele andere Gruppen, die Autorität der Schrift zugunsten einer angeblichen direkten Offenbarung des Geistes im Inneren des Gläubigen abgewertet. Sie banden das Gewissen nicht an menschliche Institutionen wie Rom, sondern an menschliche Erfahrungen, die sie für göttliche Stimmen hielten. Die Väter wussten, dass diese Versuchung nicht verschwinden würde. In jeder Generation gibt es Menschen, die ihr eigenes Inneres mit der Stimme Gottes verwechseln und dann verlangen, dass andere sich dieser vermeintlichen Stimme ebenso unterwerfen wie dem geschriebenen Wort. Der Satz »Gott allein ist Herr des Gewissens« ist auch gerichtet gegen den Propheten, der sein eigenes Herz sprechen lässt und behauptet, der Geist habe gesprochen. Was die Väter mit diesem Abschnitt taten, war im Kern eine Grenzziehung, und sie verstanden die Unterscheidung, um die es ging, mit äusserster Präzision. Das Gewissen ist an Gottes Wort gebunden, das heisst an die Heilige Schrift als die einzige unfehlbare Richtschnur des Glaubens und des Lebens. Es darf durch nichts gebunden werden, was diesem Wort widerspricht. Und es darf in Fragen des Glaubens und der Anbetung durch nichts gebunden werden, was über dieses Wort hinausgeht. Der zweite Teil dieser Unterscheidung ist beinahe noch wichtiger als der erste. Dass das Gewissen nicht an offenkundige Irrlehre gebunden werden darf, würde auch Rom sofort zugeben. Der römische Theologe würde sagen: Wir lehren ja nichts, was der Schrift widerspricht; wir entfalten nur, was in ihr implizit enthalten ist. Die Väter antworteten: Genau das tut ihr nicht. Ihr legt dem Gewissen Lasten auf, die in der Schrift keine Grundlage haben, weder ausdrücklich noch ableitbar. Und indem ihr dies tut, stellt ihr euch an die Stelle Gottes, der allein Herr des Gewissens ist. Das »Überschreiten« des Wortes ist ebenso ein Eingriff in die Herrschaft Gottes wie das ausdrückliche Widersprechen. Die Väter fügten dem einen weiteren Gedanken hinzu, der die Tiefe ihres biblischen Menschenbildes offenbart. Die Forderung nach blindem Gehorsam zerstöre nicht nur die Gewissensfreiheit, sondern auch die Vernunft. Man sollte diesen Satz nicht überlesen. Er zeigt, wie fern die reformierte Orthodoxie jedem Irrationalismus stand. Gott hat den Menschen als vernünftiges Wesen geschaffen. Der Glaube ist nicht ein Sprung ins Dunkel, den man einem menschlichen Führer zuliebe tut; er ist ein überführtes Fürwahrhalten dessen, was Gott in seinem Wort offenbart hat. Die Vernunft ist nicht die Quelle der Offenbarung, aber sie ist das Organ, mit dem der Glaubende die Offenbarung aufnimmt, prüft und versteht. Wer von einem anderen Menschen verlangt, seinen Verstand auszuschalten und ohne Prüfung zu glauben, was ihm vorgesetzt wird, der tut nicht nur dem Glauben Gewalt an, sondern dem Menschen selbst.

Theologische Tiefe

Calvin hat in seiner Institutio zwischen dem inneren und dem äusseren Gerichtshof unterschieden, eine Unterscheidung, die für das Verständnis dieses Abschnitts unentbehrlich bleibt. Der äussere Gerichtshof betrifft das, was Menschen vor anderen Menschen tun, und hier hat die Kirche durchaus eine richterliche Gewalt. Sie kann Irrlehre verurteilen, Ärgernisse ahnden und notorische Sünder von den Sakramenten ausschliessen. Aber der innere Gerichtshof, das forum internum, der Ort, an dem der Mensch mit seinem Gott allein ist und wo über Annahme oder Verwerfung entschieden wird, ist jeder menschlichen Gerichtsbarkeit entzogen. Nur Gott hat Zugang zu diesem Gerichtshof, und nur sein Wort darf hier sein Urteil sprechen. Calvin schreibt, die Gewissen der Gläubigen seien, wenn sie bei Gott Gnade suchen, über das Gesetz hinaus und aller Gesetzesgerechtigkeit vergessen. Er redet von jenem innersten Vorgang, in dem der Mensch vor dem Angesicht Gottes steht und kein Geschöpf ihm etwas vorschreiben kann, weder was er glauben noch wie er seine Annahme bei Gott suchen soll. Die Versuchung, diesen inneren Gerichtshof mit menschlichen Satzungen zu besetzen, ist nach Calvins Urteil der tiefste Grund für den Zerfall der mittelalterlichen Kirche. Als die Kirche begann, Dinge zu fordern, die Gott nicht fordert, legte sie ein Joch auf die Gewissen, das von der Freiheit des Evangeliums nichts übrig liess. Der Glaubende, der meint, er müsse bestimmte Fastenregeln halten oder bestimmte Zeremonien vollziehen oder bestimmte Gelübde ablegen, um vor Gott gerecht zu sein, hat den inneren Gerichtshof nicht Gott überlassen, sondern menschlicher Satzung preisgegeben. Er mag fromm erscheinen, aber seine Frömmigkeit ist die eines Knechtes, der einem menschlichen Herrn dient, nicht die eines Kindes, das dem Vater vertraut. Die Kirchen der Reformation haben diese Last abgeworfen, aber Calvin warnt, dass die Versuchung nie ganz verschwindet. Jede Generation ist in Gefahr, neue Satzungen zu erfinden, die das Gewissen binden, sei es durch den Druck der frommen Mehrheit oder durch die Autorität besonders geachteter Lehrer. Bullinger griff dasselbe Thema in den Dekaden auf, jenem Predigtzyklus, der im Zürich des sechzehnten Jahrhunderts die Pfarrer der reformierten Kirche formte. Seine Perspektive war die des Bundestheologen, der das ganze Leben des Volkes Gottes unter der Herrschaft des einen Bundesschlüssels sieht: Gottes Wort. Bullinger erinnert daran, dass der Bund, den Gott mit seinem Volk geschlossen hat, ein Vertrag ist, dessen Bedingungen allein der Herr des Bundes festlegt. Kein menschlicher Vermittler hat das Recht, diesem Vertrag Klauseln hinzuzufügen oder ihn durch eigene Auslegungen zu ergänzen, die Gottes Wort überschreiten. Wann immer die Kirche dies versucht hat, ist sie nicht tiefer in die Wahrheit eingedrungen, sondern hat den Weg zu ihr versperrt. Bullinger zieht eine scharfe Linie zwischen dem, was Gott geboten hat, und dem, was menschliche Frömmigkeit für gut befindet. Das eine bindet das Gewissen; das andere mag nützlich oder schädlich sein, aber es hat keine göttliche Autorität und darf dem Gewissen nicht als Bedingung der Gemeinschaft mit Gott auferlegt werden. Für Bullinger war dies nicht nur eine Frage der rechten Lehre, sondern der Seelsorge. Ein Gewissen, das ständig zwischen göttlichen und menschlichen Geboten unterscheiden muss, ohne die klare Grenze zu kennen, wird nie zur Ruhe kommen. Es wird immer fürchten, etwas versäumt zu haben, und in dieser Furcht ist die Freudigkeit des Evangeliums erstickt. Der Puritaner William Perkins, den seine Zeitgenossen den »Vater des englischen Puritanismus« nannten, widmete dem Gewissen eine eigene Abhandlung, die für Generationen von englischen Predigern und Seelsorgern massgeblich wurde. Perkins fasst das Gewissen als eine Funktion des praktischen Urteilsvermögens auf, das die Handlungen des Menschen an einer Norm misst und ihn entweder anklagt oder entschuldigt. Die Norm, an der das Gewissen misst, kann nur Gottes Wort sein, denn nur Gottes Wort hat die Autorität, den Menschen letztgültig zu verurteilen oder freizusprechen. Ein Gewissen, das sich an menschliche Satzungen bindet, gleicht einer Waage, die mit falschen Gewichten arbeitet. Es mag zu einem Urteil kommen, aber dieses Urteil hat vor Gott keinen Bestand, weil die Gewichte, mit denen es wog, nicht von Gott stammen. Perkins zieht eine praktische Folgerung, die für die Seelsorge von grösster Bedeutung ist: Ein Pastor darf den Menschen, die seiner Fürsorge anvertraut sind, nie etwas als göttliches Gebot auferlegen, was nicht in der Schrift geboten ist. Er darf ermahnen, ermutigen, warnen und anleiten, aber er darf das Gewissen des anderen nie an sein eigenes Urteil binden, als wäre sein Urteil Gottes Urteil. Der Hirte, der dies tut, ist nicht mehr Hirte; er ist ein kleiner Papst auf seiner eigenen Kanzel. An dieser Stelle fügt sich eine Einsicht ein, die für das reformierte Verständnis des Gewissens grundlegend ist und die von den späteren Auslegern des Bekenntnisses immer wieder hervorgehoben wurde. Hodge stellt in seinem Kommentar klar, dass die Freiheit des Gewissens von menschlichen Satzungen nicht mit der Freiheit des Gewissens von göttlichen Geboten verwechselt werden darf. Das Gewissen ist gebunden, und es soll gebunden sein, aber gebunden allein an das Wort Gottes. Es ist nicht souverän im Sinn eines autonomen Organs, das sich seine moralischen Massstäbe selbst setzt. Es ist ein Diener Gottes, geschaffen, um auf sein Wort zu hören und seinem Urteil zu entsprechen. Die moderne Vorstellung, das Gewissen sei eine unabhängige Instanz, die jedem Menschen sagt, was für ihn persönlich richtig ist, ist dem biblischen und reformierten Denken völlig fremd. Das Gewissen ist kein Gesetzgeber; es ist ein Richter, der das Gesetz anwendet, und das Gesetz, das es anwendet, ist Gottes Wort. Wenn das Gewissen gegen Gottes Wort entscheidet, ist es kein freies, sondern ein irregeleitetes Gewissen, und der Christ ist aufgerufen, es durch die Schrift zu erneuern, nicht ihm zu folgen. A. A. Hodge entfaltet in seinem Kommentar zu diesem Abschnitt eine weitere Unterscheidung, die für das tägliche Leben in der Gemeinde unentbehrlich ist: die Unterscheidung zwischen Fragen des Glaubens und der Anbetung, in denen keine menschliche Autorität über die Schrift hinausgehen darf, und Fragen der äusseren Ordnung, in denen die Kirche um der guten Ordnung willen durchaus Regelungen treffen darf. Die Kirche kann festlegen, zu welcher Stunde der Gottesdienst beginnt. Sie kann eine Ordnung für die Verwaltung der Sakramente aufstellen. Sie kann sich auf Übersetzungen der Schrift einigen. Aber sie kann weder einen Glaubensartikel zur Heilsbedingung machen, den die Schrift nicht kennt, noch einen Akt der Anbetung vorschreiben, für den es kein biblisches Gebot gibt. Diese Unterscheidung ist keine willkürliche Setzung. Sie folgt aus der Natur des Glaubens selbst, der sich nur auf Gottes Offenbarung gründen kann, und aus der Natur der Anbetung, die Gott so dargebracht werden soll, wie er es selbst angeordnet hat. Wo ein Konzil beschliesst, die Anrufung der Heiligen sei nicht nur erlaubt, sondern geboten, da überschreitet es seine Vollmacht und bindet die Gewissen an ein menschliches Gebot. Ein letzter Punkt hat in den Bekenntnisschriften der reformierten Kirche der Schweiz einen deutlichen Niederschlag gefunden. Das Zweite Helvetische Bekenntnis, das Bullinger 1566 verfasste, widmet der christlichen Freiheit einen eigenen Artikel und verbindet sie ausdrücklich mit der Gewissensfreiheit. Es erklärt, dass das Gewissen der Gläubigen von allen menschlichen Traditionen und Zeremonien befreit sei und dass Christus der alleinige Lehrer und Herr des Gewissens bleibe. Die Übereinstimmung zwischen Bullingers Bekenntnis und dem Westminster-Bekenntnis ist an diesem Punkt so vollkommen, dass man meinen könnte, die Väter von Westminster hätten den Zürcher Antistes vor sich aufgeschlagen. Tatsächlich ist es die gemeinsame reformierte Überzeugung, die sich hier ausspricht: Die Kirche, die dem Gewissen menschliche Lasten auferlegt, die Christus nicht auferlegt hat, setzt sich an die Stelle Christi, und die Freiheit, die Christus mit seinem Blut erworben hat, wird in ihrem Mund zum leeren Wort.

Anwendung für das reformierte Leben

Die erste Anwendung ist die persönlichste, und sie betrifft das eigene Gewissen vor Gott. Jeder Christ steht in der unmittelbaren Verantwortung, sein Gewissen nur an Gottes Wort zu binden und sich von allen menschlichen Satzungen freizuhalten, die in Fragen des Glaubens und der Anbetung über dieses Wort hinausgehen. Das ist leichter gesagt als getan, denn menschliche Satzungen kommen selten mit dem groben Anspruch daher, sich an die Stelle Gottes zu setzen. Sie kommen im Gewand der klugen Erwägung, der wohlmeinenden Tradition, der geistlichen Empfehlung. »Es wäre doch gut, wenn du dies tätest«, flüstert die Stimme frommer Konvention, und ehe der Gläubige es sich versieht, ist aus dem unverbindlichen Rat eine Bedingung geworden, ohne die er sich in seiner Gemeinschaft nicht mehr angenommen fühlt. Die Gemeinden der Reformation sind von dieser Versuchung nicht gefeit. Auch sie können ungeschriebene Gesetze entwickeln, die das Gewissen stärker binden als das geschriebene Wort: über die Länge des Gebets, die Form der Kleidung, den Stil der Musik im Gottesdienst, die Häufigkeit des Abendmahlsbesuchs oder den Gebrauch bestimmter geistlicher Übungen. Der Christ, der seine Freiheit bewahren will, muss diese ungeschriebenen Gesetze beim Namen nennen, wenn sie den Anspruch erheben, das Gewissen zu verpflichten. Er muss den Mut haben, auf Gottes Wort allein zu hören, auch wenn dies bedeutet, gegen den Strom frommer Meinungen zu schwimmen. Zweitens: Missbrauche deine Gewissensfreiheit nicht als Waffe gegen schwächere Brüder und Schwestern. Paulus behandelt diese Frage in den Kapiteln acht bis zehn des ersten Korintherbriefes und im vierzehnten Kapitel des Römerbriefes mit einer pastoralen Sorgfalt, die erkennen lässt, wie leicht aus Freiheit Lieblosigkeit wird. Das Thema war damals das Götzenopferfleisch. Die reifen Christen wussten, dass ein Götze nichts ist und dass alles Fleisch mit Danksagung gegessen werden darf. Aber es gab Gemeindeglieder, die ihr Leben lang mit Götzenopfern zu tun gehabt hatten und deren Gewissen beim Anblick dieses Fleisches zusammenzuckte. Paulus verbietet den Starken, ihre Freiheit auf Kosten der Schwachen zur Schau zu tragen. Er sagt nicht: Macht den Schwachen klar, dass sie keine Ahnung haben und dass sie sich eurem erleuchteten Standpunkt zu unterwerfen haben. Er sagt: Das Gewissen des Schwachen, das Gottes Wort noch nicht in seiner vollen Klarheit erfasst hat, ist dem Herrn ebenso heilig wie das Gewissen des Starken, und wer den Schwachen durch seine Freiheit zum Anstoss wird, der sündigt gegen Christus. Es gibt Dinge, die ein Christ mit gutem Gewissen vor Gott tun kann, die er dennoch nicht tun sollte, weil er sonst einem Bruder oder einer Schwester das Gewissen verwirrt. Das ist keine Heuchelei und keine Preisgabe der Freiheit. Es ist die Anwendung des höchsten Gebotes: der Liebe. Drittens: Widerstehe dem Druck, dein Gewissen einem Kollektivurteil zu unterwerfen, das Gottes Wort widerspricht oder überschreitet. Das kann der Druck einer kirchlichen Institution sein, die Dinge fordert, die die Schrift nicht fordert. Das kann der Druck einer Mehrheit in der Gemeinde sein, die bestimmte Ansichten zur Bedingung der Zugehörigkeit macht. Das kann der Druck einer geistlichen Autorität sein, die Gehorsam um ihrer selbst willen verlangt. In all diesen Fällen gilt der Satz des Petrus: »Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.« Die Gehorsamspflicht gegen die Obrigkeit ist real, aber sie hat ihre Grenze. Die Achtung vor den Vätern des Glaubens ist geboten, aber sie darf nicht in blinde Unterwerfung umschlagen. Die Liebe zur Gemeinde ist kostbar, aber sie darf nicht höher stehen als die Liebe zu Christus. Wo die Wahl zwischen menschlicher Anerkennung und göttlicher Wahrheit fällt, muss der Christ die Wahrheit wählen und die Folgen tragen. Das kann Vereinsamung bedeuten, Missverständnis, vielleicht sogar Verlust von Amt und Stellung. Aber der Christ, der in dieser Stunde standhält, hält mehr fest als seine Ehre. Er hält das Gewissen frei für Gott. Viertens: Prüfe die Lehren, die du hörst, und die geistlichen Ratschläge, die du empfängst, an der Schrift. Das Bekenntnis spricht vom Verrat an der Gewissensfreiheit, der geschieht, wenn jemand menschliche Lehren glaubt, als wären sie göttliche. Dieser Verrat setzt voraus, dass der Glaubende die Fähigkeit und die Pflicht hat, Lehren zu prüfen. Das ist kein Aufruf zum Misstrauen gegen jede geistliche Autorität. Es ist ein Aufruf zu jener edlen Gesinnung der Beröer, von denen Lukas schreibt, sie hätten »täglich in der Schrift geforscht, ob sich's so verhielte«, und zwar nicht, weil sie Paulus nicht trauten, sondern weil ihr Glaube nicht auf Paulus, sondern auf Gottes Wort gegründet sein sollte. Kein Prediger, kein Theologe, kein Buch und keine Konferenz hat das Recht zu verlangen, dass du etwas glaubst, weil er oder sie es sagt. Die einzige Autorität, die dein Gewissen im Letzten binden darf, ist die Schrift, und nur das, was du selbst in der Schrift als Gottes Wahrheit erkannt hast, darfst du mit deinem Gewissen bejahen. Alles andere wäre nicht Glaube, sondern die Kapitulation des Gewissens vor einer menschlichen Stimme. Fünftens: Erneuere dein Gewissen beständig durch die Schrift, damit es nicht ein schwaches, irriges oder weites Gewissen werde, das entweder zittert, wo es nicht zittern müsste, oder schläft, wo es aufwachen sollte. Das Gewissen ist keine statische Grösse, die, einmal von Gott in Ordnung gebracht, für immer in dieser Ordnung bleibt. Es ist wie ein Instrument, das regelmässig gestimmt werden muss. Die Sünde, die in uns wohnt, kann das Gewissen abstumpfen. Die Welt, die uns umgibt, kann es verwirren. Falsche Lehre kann es verzerren. Das Heilmittel ist die regelmässige, betende Beschäftigung mit der Heiligen Schrift, die allein das Gewissen zuverlässig unterrichtet und schärft. Ein Gewissen, das aus der Schrift geschult ist, wird erkennen, wo menschliche Satzungen sich an die Stelle göttlicher Gebote schieben wollen. Es wird auch erkennen, wo die eigene Bequemlichkeit Freiheit vorschützt, um vor Gottes Geboten auszuweichen. Und es wird die Mitte halten, die dem Evangelium entspricht: gebunden allein an Gott, frei von den Menschen, liebevoll gegen die Brüder. Sechstens: Bewahre die Unterscheidung zwischen dem, was Gott geboten hat, und dem, was menschliche Klugheit für ratsam hält, auch in deinem eigenen Urteil über andere. Nichts ist leichter, als die eigenen Vorlieben mit göttlichen Geboten zu verwechseln und dann von anderen zu verlangen, dass sie sich diesen vermeintlichen Geboten beugen. Der eine ist überzeugt, dass ein Christ keine weltliche Musik hören dürfe; der andere hält eine bestimmte Übersetzung der Schrift für die einzig getreue; ein dritter meint, die richtige Form der Kindererziehung sei ein Gebot Gottes. In all diesen Fragen mag es gute Gründe für die eigene Überzeugung geben. Aber diese Überzeugungen binden das Gewissen des Nächsten erst dann, wenn sie aus der Schrift klar als göttliche Gebote erwiesen werden können. Die reformierte Freiheit schliesst die Pflicht ein, dem Bruder Raum zu lassen, wo Gott ihm Raum gelassen hat. Wer seinen Bruder mit Geboten belastet, die Gott nicht gegeben hat, der hat den ersten Satz dieses Abschnitts nicht verstanden: Gott allein ist Herr des Gewissens.

Gebet

Herr, du Gott, der du das Herz des Menschen geschaffen hast und der du allein die Tiefen des Gewissens kennst, wir preisen dich, dass du uns nicht einer Kette menschlicher Satzungen überlassen hast, sondern dein klares, heiliges und gnädiges Wort gegeben hast, an das wir unser Gewissen binden dürfen. Du allein bist der Gesetzgeber und Richter, du allein hast die Macht, zu retten und zu verderben, und vor dir allein müssen wir uns verantworten. Wir bekennen, dass wir diese Freiheit oft preisgegeben haben. Wir haben uns von menschlichen Meinungen einschüchtern lassen und ihnen eine Autorität über unser Inneres eingeräumt, die allein dir zusteht. Wir haben fromme Traditionen mit göttlichen Geboten verwechselt und andere mit Erwartungen belastet, die du nicht an sie gestellt hast. Wir haben uns der Trägheit hingegeben und die Lehren, die wir hörten, nicht an deinem Wort geprüft. Herr, vergib uns und erneuere unser Gewissen durch deinen Geist. Lehre uns, in der Freiheit zu stehen, die Christus uns am Kreuz erworben hat, und uns nicht wieder unter das Joch menschlicher Knechtschaft zu begeben. Aber lehre uns auch, diese Freiheit nicht zum Vorwand für das Fleisch zu machen und nicht mit unserer Erkenntnis die Schwachen zu verwunden, für die Christus ebenso gestorben ist wie für uns. Gib uns die Demut, unsere eigenen Überzeugungen immer wieder an deinem Wort zu messen und sie nicht vorschnell zur Norm für andere zu erheben. In den Stunden, in denen der Druck von aussen wächst und menschliche Autoritäten fordern, dass wir unser Gewissen ihren Satzungen beugen, dann lass uns feststehen in dem Wort, das Petrus vor dem Hohen Rat gesprochen hat: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Gib uns den Mut, die Folgen dieses Bekenntnisses zu tragen, und das Vertrauen, dass du treu bist und deine Kinder nicht im Stich lässt, wenn sie um deines Namens willen leiden. Lass unsere Gemeinden Orte sein, an denen allein dein Wort regiert und keine menschliche Satzung die Gewissen bindet, das geschriebene Gesetz der Schrift zu überschreiten vorgibt. Schenke uns Hirten, die nicht über die Herde herrschen, sondern ihr dienen, und die das Gewissen des Einzelnen als dein Eigentum achten und nicht antasten. Und wenn der Tag kommt, an dem jedes Gewissen offenbar wird vor deinem Richterstuhl, dann lass uns erfunden werden in Christus, an dessen Gerechtigkeit wir uns im Leben und im Sterben geklammert haben, und nicht in unserer eigenen, die vor dir wie ein beflecktes Kleid ist. Durch Jesus Christus, unseren Herrn und alleinigen König des Gewissens. Amen.
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